Hausregeln:
1. Besucher müssen angemessen gekleidet sein und sich angemessen benehmen. Unser Personal entscheidet allein über den
Einlass oder den sofortigen Hausverweis. Bei einem Hausverweis wird kein Geld erstattet.
2. Kinder unter 17 Jahren können nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson eingelassen werden, die während des
Besuchs ununterbrochen die Aufsichtspflicht wahr nimmt.
3. Fotografieren innerhalb der Ausstellung ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.
4. Das Veröffentlichen von Fotos (aus dem Inneren des Gebäudes) ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Die
Flüteotte & Schröder GbR ist berechtigt, jederzeit die sofortige Löschung von Fotos im Internet vom Internetportalbetreiber zu verlangen. Sollte sich der Internetportalbetreiber weigern und hierdurch Kosten
entstehen, ist die Flüteotte & Schröder GbR berechtigt, vom Portal und/oder dem Veröffentlicher auf Schahat diese
5. Die Veröffentlichung von Gebäudesfotos von Außen verstößt gegen die Urheberrechter der Flüteotte & Schröder GbR und
ist generell untersagt. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
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